ifa GmbH – Privates Institut für angewandte Analysentechnik
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der IFA Privates Institut für angewandte Analysentechnik GmbH (im Folgenden: „ifa GmbH") gegenüber ihren Auftraggebern. Mit der Erteilung eines Auftrags akzeptiert der Auftraggeber diese Bedingungen.
Diese AGB gelten für alle Messdienstleistungen, Analysen, Beratungsleistungen und sonstigen Leistungen der ifa GmbH, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die ifa GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Angebote der ifa GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder per E-Mail übermittelte Auftragsbestätigung der ifa GmbH zustande. Die Übersendung von Probenmaterial gilt als verbindliche Auftragserteilung, sobald eine Auftragsbestätigung erteilt wurde.
Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ifa GmbH und können zu einer Anpassung von Lieferzeit und Vergütung führen.
Die ifa GmbH erbringt Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich in jedem Fall aus dem jeweils vereinbarten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Messungen erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
Für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen, übernimmt die ifa GmbH keine Haftung.
Für den Versand der Proben an die ifa GmbH ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Verpackung muss den Eigenschaften des Probenmaterials entsprechen und einschlägige Transport- und Gefahrgutvorschriften einhalten. Schäden durch unsachgemäße Verpackung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die ifa GmbH haftet nicht für den Verbrauch oder die Beeinträchtigung von Probenmaterial, soweit dies für die Durchführung der beauftragten Analysen unvermeidbar ist. Dies gilt insbesondere für die für die Messung verbrauchte Probenmenge.
Wünscht der Auftraggeber die Rücksendung des Restmaterials, ist dies bei Auftragserteilung anzugeben. Ohne entsprechende Weisung wird das Material nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sachgerecht vernichtet.
Die typische Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei (2) Wochen ab Eingang des vollständigen Probenmaterials und der erforderlichen Auftragsinformationen im Labor der ifa GmbH. Diese Frist ist unverbindlich und dient der Orientierung.
Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder anderen nicht von der ifa GmbH zu vertretenden Umständen verlängert sich die Bearbeitungszeit angemessen. Die ifa GmbH informiert den Auftraggeber über voraussichtliche Verzögerungen.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot der ifa GmbH. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz). Zudem ist die ifa GmbH berechtigt, eine Mahnpauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
Aufwendungen für Material, besondere Betriebsmittel oder Fremdleistungen, die im Auftrag des Auftraggebers entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die ifa GmbH verpflichtet sich,
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
Der Auftraggeber ist seinerseits verpflichtet, Prüfberichte, Messergebnisse und sonstige Unterlagen der ifa GmbH nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Prüfberichte dürfen ausschließlich vollständig — nicht in Auszügen — weitergegeben werden.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Für Reparaturleistungen an Analysengeräten gilt eine Gewährleistungsfrist von zwölf (12) Monaten ab Ablieferung des reparierten Geräts an den Auftraggeber.
Die Gewährleistung erstreckt sich auf die konkret durchgeführten Reparaturleistungen und die dabei eingesetzten Ersatzteile. Nicht erfasst sind:
Im Gewährleistungsfall ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die ifa GmbH hat das Recht zur Nachbesserung; schlägt die Nachbesserung nach zweimaligem Versuch fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die Rücksendekosten im Gewährleistungsfall trägt die ifa GmbH, sofern der Mangel anerkannt wird.
Für Leistungen der Software- und Webentwicklung gilt eine Gewährleistungsfrist von zwölf (12) Monaten ab förmlicher Abnahme des Werks durch den Auftraggeber. Die Abnahme erfolgt schriftlich; verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe und schriftlicher Abnahmeaufforderung, gilt das Werk als abgenommen.
Im Gewährleistungsfall hat die ifa GmbH zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Nicht von der Gewährleistung erfasst sind Mängel, die auf einer Änderung des Werks durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen sind.
Die ifa GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Übrigen ist die Haftung der ifa GmbH auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Die ifa GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die sich aus der Verwendung der Messergebnisse durch den Auftraggeber für Entscheidungen außerhalb des vereinbarten Analysezwecks ergeben.
Prüfberichte, Auswertungen und sonstige im Rahmen von Messaufträgen erstellte Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Die Weitergabe von Berichten an Dritte – insbesondere in Auszügen oder außerhalb des vereinbarten Kontexts – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ifa GmbH. Prüfberichte dürfen nur vollständig weitergegeben werden.
An im Rahmen eines Entwicklungsauftrags erstellten Werken (Software, Websites, Quellcode, Designs) erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung alle Rechte übertragen, einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Weiterveräußerung. Der Auftraggeber wird vollständiger und ausschließlicher Rechteinhaber am Entwicklungsergebnis. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der ifa GmbH.
Von der Rechteübertragung ausgenommen sind allgemeine Entwicklungswerkzeuge, Bibliotheken Dritter sowie Frameworks, die unter eigenen Lizenzbedingungen stehen und die die ifa GmbH im Rahmen des Projekts einsetzt. Der Auftraggeber erhält insoweit das Nutzungsrecht im Rahmen der jeweils geltenden Drittlizenzen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Ulm.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.